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Neue Messrichtlinien für Hunde im Grenzbereich

Die TKAMO hat, wie bereits angekündigt, die Messung von Hunden leicht angepasst respektive ergänzt. Dies nachdem, an den diesjährigen European Open zwei Hunde in eine andere Kategorie gemessen wurden. Grundlegend lässt sich die Änderung in einem Satz formulieren: In jeder Kategorie wurden Grenzbereiche erschaffen welche eine Nachmessung verlangen, sofern der Hund in diesem Toleranzbereich liegt. Mit dieser Änderung soll ausgeschlossen werden, dass Hunde an einem offiziellen FCI-Turnier in eine andere Grössenkategorie gemessen werden. Vergebliche Anreisen sollen so also nicht wieder vorkommen. Zudem wird der nicht unübliche Wachstum, nach den ersten Messungen berücksichtigt. Die neuen Bestimmungen sollen bereits ab kommenden Jahr gelten.

Grundsätzlich bleibt die Messung und die Zuteilung der Hunde wie bis anhin. Jedoch wurden einige Details ergänzt und verfeinert. Der neu eingeführte Grenzbereich liegt in einer Toleranz von +/- 2 cm jeder Kategoriengrenze. Bei bereits gemessenen Hunden welche in diesem Bereich liegen, wird es eine Nachmessung geben. Diese wird durch ein neu gegründetes Spezialteam durchgeführt, welches sich mit diesen Grenzfällen beschäftigt. In der ersten Instanz wird der Hund bei einer Nachmessung mit dem Bogenmass geprüft. Sollten trotz Bogenmass Zweifel bleiben, wird es automatisch drei weitere Messungen auf den Millimeter genau geben. Diese werden wiederum nur durch Mitglieder dieses Spezialteams durchgeführt. Der Durchschnitt aller drei Messungen ist schlussendlich massgebend. Das Resultat dieser Nachmessung ist nicht mehr anfechtbar und bleibt bestehen.

Für neue Hunde die ab kommenden Jahr eingemessen werden gelten folgende Bestimmungen. Die erste Messung kann wie bisher durch einen beliebigen Richter vorgenommen werden. Wird dabei ein Grenzfall detektiert müssen die beiden anderen Messungen von zwei Mitgliedern dieses bereits erwähnten Spezialteams vorgenommen werden. Die Nachmessungen können erst im Alter von 28 bis 32 Monaten durchgeführt werden, wenn der Hund seine definitive Grösse erreicht hat. Sollte ein junger Hund bereits vorher an einer WM oder EO-Qualifikation teilnehmen, muss dieser mindestens 30 Tage vor der betreffenden Qualifikation nachgemessen werden. Auch diese Hunde müssen zwischen 28 und 32 Monaten erneut definitiv nachgemessen werden.

Was passiert mit den Hunden welche nun im Grenzbereich liegen und schon länger in den jeweiligen Grössenkategorien starten? Dazu hat die TKAMO einen kleinen Fahrplan für das laufende Jahr aufgestellt. All diese Hunde welche im Leistungsheft eine der oben genannten Grössen haben und entweder an der EO oder an der WM-Qualifikation teilnehmen möchten, müssen diese ebenfalls einen Monat im Voraus nachgemessen werden. Auch hier gilt das selbe Prinzip für Hunde welche noch nicht 28 Monate alt sind. Diese müssen 30 Tage vor der ersten Qualifikation gemessen werden und anschliessend erneut zwischen 28 und 32 Monaten. Hunde im Grenzbereich welche bereits älter als 32 Monate sind, müssen neben der Messung 30 Tage vor der Qualifikation ebenfalls noch einmal während oder nach der Qualifikationsphase nachgemessen werden. Die Frist dazu liegt zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober 2017. Wer die Frist verpasst riskiert die Disqualifikation von allen Qualifikationsturnieren im kommenden Jahr. Beim verpassen der altersbedingten Nachmessung (zwischen 28 Monaten und 32 Monaten oder jünger bei frühzeitiger Quali-Teilnahme) verfällt die Startberechtigung für alle Turniere.

Für alle Hunde die bereits einmal an einer EO oder an einer Weltmeisterschaft teilgenommen haben gilt die FCI-Grössenmessung. Dann erfolgt auch in der Schweiz keine Nachmessung mehr. Wir empfehlen euch die detaillierte Bestimmung von offizieller Seite selbst einmal nachzulesen. Den Link dazu haben wir euch Unterstehend aufgelistet.

Quelle: http://www.tkamo.ch/media/files/Agility_Bestimmung_Gr%C3%B6ssenmessung_2017.pdf

 

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